Fälle und Bedingungen für den Rücktritt von einem Tarifvertrag und eine Aufhebungsfrist werden von den Tarifvertragsparteien festgelegt. Enthält ein Tarifvertrag keine Rücktrittsfrist, so kann er mit einer Rücktrittsfrist von sechs Monaten aufgehoben werden. Tarifverträge, die für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden, können nicht vorzeitig aufgehoben werden (Kollektivvertragsgesetz, Artikel 16). (1) Wird ein Tarifvertrag über eine oder mehrere Tätigkeiten zwischen einer oder mehreren repräsentativen Gewerkschaften und einem oder mehreren repräsentativen Arbeitgeberverbänden geschlossen, so kann eine der Parteien dem für Arbeit zuständigen Minister vorschlagen, die Geltungsdauer des gesamten Tarifvertrags oder eines Teils davon auf alle Arbeitgeber auszudehnen, die in einer oder mehreren Tätigkeiten tätig sind, für die der Tarifvertrag geschlossen wurde. Das Arbeitsinspektorat der Republik Slowenien überwacht die Umsetzung von Gesetzen, sonstigen Vorschriften, Tarifverträgen und allgemeinen Rechtsakten, die die Arbeitsverhältnisse, die Bezahlung und andere Einnahmen aus der Beschäftigung, die Beschäftigung von Arbeitnehmern im In- und Ausland, die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensleitung, Streiks und die Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz regeln, sofern nicht anders durch Verordnungen festgelegt. Ein Arbeitnehmer kann vor einem zuständigen Arbeitsgericht gerichtlichen Schutz beantragen. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber können sich auch auf eine Streitbeilegung durch Mediation einigen. Repräsentative Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbände schlagen Vermittlungsexperten für die Mediation in Einzelfällen und Schlichter zur Beilegung der Arbeitskämpfe vor. Die Daten über Experten und Schiedsrichter werden beim Ministerium für Arbeit, Familie und Soziales hinterlegt. Abweichend von Mindestnormen ist in einigen Tarifverträgen festgelegt. Es ist möglich, nach einer Vereinbarung zwischen der repräsentativen Betrieblichen Gewerkschaft (oder der nationalen Gewerkschaft) und dem Arbeitgeber von diesen Tarifverträgen abzuwählen, hauptsächlich um Arbeitsplätze zu retten. Diese Bestimmung trat für jeden Tarifvertrag, meist ab dem Jahr 2006, getrennt in Kraft (siehe das Eurofound-Portal über Tarifverhandlungen nach Ländern). Das Arbeitsverhältnisgesetz erwähnt Schichtarbeit nicht als Arbeit unter besonderen Arbeitsbedingungen und schreibt daher keine Zusatzvergütung vor.
Schichtarbeit kann in Branchentarifverträgen definiert werden. Der Tarifvertrag für den Einzelhandel (2014) definiert Schichtarbeit als Arbeit, die alternativ in der Morgen-, Nachmittags- oder Nachtschicht geleistet wird und je nach 5- oder 6-Tage-Woche 6 bis 8 Stunden pro Tag dauert. Im Schichtdienst arbeitet der Arbeitnehmer eine Woche oder einen Tag in der Frühschicht und die nächste Woche oder den nächsten Tag in der Nachmittags- oder Nachtschicht. Die Nachmittagsschicht bedeutet, dass ein Arbeitnehmer 75 % und mehr seiner regulären Arbeitszeit nach 12:00 Uhr arbeitet. Die Nachtschicht bedeutet, dass ein Arbeitnehmer 75 % oder mehr seiner regulären Arbeitszeit zwischen 22:00 und 7:00 Uhr des folgenden Tages arbeitet. Tarifverhandlungen auf Unternehmensebene sind sehr wichtig und ergänzen die sektoralen Verhandlungen in den meisten Sektoren. In Slowenien gibt es keine größeren (sektorübergreifenden) Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern oder von der Regierung vorgeschriebene Mindesterhöhungen. Nach der Umstellung des sozioökonomischen Systems und den ersten freien Wahlen entstand nach und nach ein demokratisches System der Arbeitsbeziehungen mit freien Tarifverhandlungen. Eine kürzlich durchgeführte Studie (Stanojevic und Kanjuo Mrela, 2014) hat ergeben, dass sich die Arbeitsbeziehungen in Slowenien im Wandel befinden.
Obwohl die Sozialpartner die Tarifverhandlungen in Slowenien als kooperativer als konfliktbeständig bezeichnen, berichteten sie auch, dass es Sektoren gibt, in denen es praktisch keinen sozialen Dialog mehr gibt. Diese Studie bestätigt die Ergebnisse einer früheren Analyse (Eurofound, 2013), die eine Verschlechterung des sozialen Dialogs seit Beginn der Krise zeigte (z. B. zunehmende Verstöße der Arbeitgeber gegen Tarifverträge, zunehmende Unruhen bei den Arbeitnehmern und Zahl der Streiks sowie eine Zunahme einseitiger und übereilter staatlicher Eingriffe in die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Sektor).
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