Erstmals hat die TVöD-Pflege 2010 eine Vorruhestandsregelung für Pflegekräfte erreicht. Sie ist auf 2,5 % des Personals einer Einrichtung beschränkt. In der Vereinbarung von 2010 wird auch das weitverbreitete Problem der Entlassung nach der beruflichen Erstausbildung thematiert. Er fordert die Arbeitgeber auf, Lehrlinge mindestens 12 Monate nach Abschluss ihrer Ausbildung einzustellen. Diese Regelung umfasst Verwaltungspersonal, erstreckt sich aber nicht auf Pflegepersonal. EPSU-Generalsekretär Jan Willem Goudriaan erklärte: “Die Arbeitnehmer haben hartnäckig Respekt für ihre Arbeit und ihre Gewerkschaftskollegen gefordert. Europäische Gewerkschafter in ganz Orpea haben ihre Kollegen bei der Sicherung eines Tarifvertrags und der Anerkennung der Gewerkschaft unterstützt. Ich scheine für alle, vor allem für die Gewerkschafter und Arbeiter in Bad Langensalza,” Nach einer Änderung des Entsendegesetzes aus dem Jahr 2009 ist es nicht erforderlich, eine Vereinbarung über mehrere Arbeitgeber zu verlängern, um einen Mindestlohn für Beschäftigte im Gesundheitswesen festzulegen. Im Mai 2010 genehmigte das Bundesarbeitsministerium vom 1.
August 2010 bis 31. Dezember 2014 einen Mindestlohn (8,50 Euro in Westdeutschland/7,50 Euro in Ostdeutschland) für Hilfspflegekräfte, mit Ausnahme von Pflegekräften in Krankenhäusern und Rehabilitationszentren. Es wird eine Lohnerhöhung von 0,25 Cent pro Stunde pro Jahr geben. Die Genehmigung beruhte auf der Entscheidung einer Lohnkommission, die vom Ministerium aus VKA, Arbeitgeberverband Pflege, AWO, kirchlichen Dienstleistern und verdi eingesetzt wurde. Die folgenden Arbeitgeberorganisationen, die auf nationaler Ebene tätig sind, schließen Tarifverträge ab. Die Vereinbarungen des öffentlichen Sektors, die entweder von VKA oder TdL mit verdi/dbb tarifunion getroffen werden, beinhalten sonderliche Vereinbarungen zur Pflege (TVöD-Pflege, Tdl-Pflege), die sich mit den Besonderheiten von Arbeitszeit und Renumeration im Gesundheitswesen auseinandersetzen. Zuschläge legen die Löhne und Rahmenbedingungen der Auszubildenden in der Gesundheits- und Sozialfürsorge fest. TVöD-Pflege und TdL-Pflege fix: Ryanair hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass sie sich mit der Gewerkschaft Verdi auf einen Tarifkonflikt mit deutschen Flugbegleitern geeinigt hat. Im Jahr 2008 waren 98 % aller von Tarifverträgen erfassten Krankenhäuser durch Vereinbarungen abgedeckt, die eine Opt-out-Regelung der abgeschlossenen und gesetzlichen Arbeitszeit vorsehen. In etwa der Hälfte aller Krankenhäuser gelten Opt-out-Regeln für eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 24 Stunden.
Etwa 50 % aller Krankenhäuser hatten einen Betriebsvertrag abgeschlossen, der eine Änderung/Verlängerung der Arbeitszeit vornahm. Über die Lohnauswirkungen von Opt-out- und Öffnungsklauseln in Tarifverträgen gibt es keine Informationen. Der Verband der evangelischen Kirchlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Gewerkschaft für Kirche und Diakonie, VKM), die Tarifverträge mit der Wohltätigkeitsorganisation Diakonie abschließt. Pflegekräfte, die bei protestantischen und katholischen Wohltätigkeitsorganisationen beschäftigt sind, fallen weder unter das Bundesarbeitsgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das kirchliche Arbeitsrecht. Nach diesem Gesetz werden die Beschäftigungsbedingungen (Arbeitsvertragsrichtlinien, AVR) durch Kommissionen festgelegt, die sich aus Vertretern sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Es gibt keine Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. (Nur einige regionale protestantische Organisationen weichen von diesem Grundsatz ab). Arbeitskampfmaßnahmen sind verboten.
Es gibt Rivalitäten zwischen ver.di und dem Marburger Bund. 2005 entschied sich MB wegen eines Uneinigkeits über einen neuen Rahmentarifvertrag für den öffentlichen Sektor (DE0607019I, DE0503203F) für ein Verhandlungsbündnis mit ver.di. MB ist der Ansicht, dass durch getrennte Verhandlungen bessere Konditionen für Ärzte erreicht werden können. Ver.di kritisiert MB für diesen Schritt und beharrt auf seinem Verhandlungsrecht für alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Es liegen keine Daten über die Tariferstattung im Gesundheits- und Sozialwesen vor. Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Deckungsquote des Krankenhauspersonals (ohne Ärzte) auf der Grundlage einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) aus dem Jahr 2008.
Recent Comments