Versicherungsgesellschaften, die nicht als private Krankenversicherung tätig sind (z.B. Reiseversicherungen), ist es auch gesetzlich ausdrücklich untersagt, Personen mit befristeten Aufenthaltstiteln eine langfristige Reisekrankenversicherung für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren anzubieten (VVG). Langzeitinvalidität: 1,95 % des Bruttolohns; die Hälfte wird vom Arbeitnehmer und die Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt. Die Zahl der Langzeitinvaliditätsversicherungen wird für Arbeitnehmer, die ein Kind haben, reduziert. Die Anbieter (Versicherungsvertreter und Versicherungsgesellschaften) geben den Behörden auf Anfrage eine Bestätigung. Beispiele für gesetzliche Krankenkassen sind AOK, BARMER, DAK, HEK, KKH, IKK und verschiedene Betriebskrankenkassen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erlauben die Online-Mitgliedschaft. Das Problem dabei ist, dass einige Personen (Stipendiaten, Sprachstudenten, Studierende ab 30 Jahren) keinen Zugang zu einer gesetzlichen Krankenkasse haben und dass private Krankenversicherer In der Regel keine befristete Aufenthaltserlaubnis haben. Die Für die Ersteinschreibung erforderlichen Versicherungsbescheinigungen erhalten die Krankenversicherung oder der Private Versicherer, bei der sie versichert sind oder bei der sie zum Zeitpunkt des Studiums als Mitglied oder als familienabhängig geltend versichert sind. Krankenkassen-Zusatz gebührt: Die Krankenkassen erhöhen die Gebühr meist bei 0,9 %.
Der Mitarbeiter selbst muss sich um diese Gebühr kümmern. Die Gebühr kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Siehe unten die Krankenkasse zu den Gebühren der 20 größten Krankenkassen: Wenn Ihre private Versicherung anerkannt ist, müssen Sie eine Bestätigung erhalten, dass Sie von der Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreit sind, bevor Sie sich einschreiben können. Der Antrag auf eine solche Befreiung muss bei den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausnahmefreiheit immer für die gesamte Dauer des Studiums gilt und nicht widerrufen werden kann. Das bedeutet, dass ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich ist! Einige Ausländerämter benötigen keine weiteren Versicherungsnachweise für Studierende, die ihrem Hochschulinstitut bereits nachgewiesen haben, dass die Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Einschreibung besteht. Die Einschreibungsbescheinigung ist dann ausreichend. Dieses Unternehmen wird dann bestätigen, dass die für die Einschreibung an einem Hochschulinstitut erforderliche Krankenversicherung besteht. Der Versicherungsschutz sollte für die gesamte mögliche Aufenthaltsdauer in jedem Fall abgeschlossen werden, da die Versicherer Verlängerungen ablehnen können. Einige Anbieter schließen bereits bestehende Erkrankungen (Krankheiten oder Schwangerschaften, die in der ersten Versicherungszeit aufgetreten sind) bei der Verlängerung des Versicherungsschutzes aus. Antragsteller, die von der Pflichtversicherung befreit werden möchten, erhalten ihre Versicherungsbescheinigung von der Krankenkasse, die die Befreiung ausstellt.
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